Autoverkäufer – Verlust des Arbeitsplatzes – alkoholisierte Verfolgungsjagd

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1. Was war passiert?
Ein Autoverkäufer wurde von seinem Arbeitgeber gekündigt. Das wollte der Autoverkäufer nicht akzeptieren und hat gegen die Kündigung eine sogenannte Kündigungsschutzklage erhoben. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage wegen einer Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung jedoch abgewiesen.

2. Worum ging es in dem konkreten Fall?
Ein Autoverkäufer wurde fristlose, hilfsweise fristgerecht von seinem Arbeitgeber gekündigt, da er an einem illegalen Autorennen teilgenommen haben soll. Zur Begründung der Kündigung hat der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf unter anderem Folgendes

Der Autoverkäufer soll in der Nacht vom 17. auf den 18.03.2016 von der Polizei dabei aufgegriffen worden sein und dabei ohne gültige Fahrerlaubnis auf einem in Deutschland nicht zugelassen Renn-Quad unter Alkoholeinfluss mit einem auf ihn zugelassenen und ihm gehörenden PKW Lamborghini, der zu diesem Zeitpunkt von einer anderen Person gesteuert haben. Er soll sich ein Rennen durch die Innenstadt von Düsseldorf geliefert und dabei mit weit überhöhter Geschwindigkeit mehrere rote Ampel missachtet haben. Bereits 2014 hat der Autoverkäufer mit einem Fahrzeug der Schwestergesellschaft des Arbeitgebers unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit Totalschaden verursacht, woraufhin ihm der Führerschein entzogen worden ist. Hierfür sei der Autoverkäufer bereits abgemahnt worden. Der Arbeitgeber meint, dass ihm eine Weiterbeschäftigung dieses Autoverkäufers nicht mehr zumutbar sei.

Der Autoverkäufer hat dagegen eingewendet, dass er mit seiner Lebensgefährtin nach einer Feierlichkeit den Lamborghini aus einer Halle abholen wollte. Seine Lebensgefährtin habe das Fahrzeug aus der Halle gefahren und den Motor im Standgas laufen lassen. Beide hätten sodann das WC genutzt. Plötzlich habe er den Motor des Lamborghini laut aufheulen gehört und festgestellt, dass sich ein Dritter des Fahrzeugs bemächtigt haben muss, das anscheinend gestohlen werden sollte. Im Schockzustand habe er dann die Entscheidung getroffen, das sich ebenfalls in der Halle befindliche Quad zur Verfolgung des Diebs zu nutzen. Außerdem hat der Autoverkäufer eingewendet, dass vor einer Kündigung der Betriebsrat ordnungsgemäß gehört werden müsse. Dies soll hier nicht der Fall gewesen sein.

3. Wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet?

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigungsschutzklage des Autokäufers abgewiesen.

Das Arbeitsgerichts Düsseldorf ist der Auffassung, dass die fristlose Kündigung wirksam ist. Es meint, dass es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann, den Autoverkäufer länger zu beschäftigen. Das Gericht meint, selbst wenn die Einlassung des Autoverkäufers zutreffen sollten, dass ein unbefugter Dritter seinen Lamborghini habe entwenden wollen, rechtfertige dies nicht eine Verfolgungsjagd in alkoholisiertem Zustand unter mehrfachen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung. Es spielt hier auch keine Rolle, dass diese Tat außerhalb der Arbeitszeit erfolgte, da das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Autoverkäufers durch sein Verhalten schwer erschüttert worden und das Ansehen des Hauses gefährdet sei. Die Interessenabwägung fällt zu Lasten des Autoverkäufers aus. Hinzu kommt, dass der Autoverkäufer  wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens im Straßenverkehr im Jahre 2014 bereits abgemahnt worden und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Schließlich wurde der Betriebsrat angehört und die Beweisaufnahme habe ergeben, dass eine notwendige, ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung stattgefunden hatte.

Nach alledem war die (fristlose) Kündigung wirksam und der Autoverkäufer seinen Arbeitsplatz los.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.