Unfallstatistik – aktuelle Statistik aus dem Jahr 2016

1. Leider sterben jeden Tag Menschen im Straßenverkehr oder werden verletzt, teils leicht und teils schwer. Der Negativrekord wurde (bisher) dieses Jahr im Mai gebrochen. Im Mai 2016 wurden 318 Menschen im Straßenverkehr getötet und 36.529 verletzt. Diese Zahlen verdeutlichen, dass trotz moderner Technik und vielen Maßnahmen wie Geschwindigkeitsmessung keine große Besserung in Sicht ist.  Eine Grafik ist unten abgebildet.

2. Allein im Juni 2016 musste die Polizei 223.121 Verkehrsunfälle aufnehmen. Die Dunkelziffer ist bestimmt höher. Das bedeutet, dass am Tag durchschnittlich 7.437 Unfälle im Straßenverkehr stattgefunden haben. Auch hier ist nicht zu erkennen, dass es einen klaren Rückgang dieser Zahlen gibt, wie die folgende Grafik verdeutlicht (Stand 27.09.2016):

Unfallstatistik Deutschland: monatliche Zahlen

 

3. Diese Unfallstatistik und die darin enthaltenen Zahlen sind ein Grund mehr, dass man als Unfallgeschädigter gut beraten ist. Wie man den Zahlen entnehmen kann, gibt es sehr viele Verletzte, so dass man als Unfallgeschädigter auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann. Was das bedeutet, kann man hier nachlesen.

4. Wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, dann ist man so zu stellen, wie ohne Unfall. Der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung müssen dem Unfallgeschädigten grundsätzlich alle unfallbedingten Kosten erstatten. Dazu zählen unter anderem die Reparaturkosten, die Gutachterkosten, der Nutzungsausfall, der merkantile Minderwert, die Anwaltskosten usw.

5. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass man ohne Anwalt oft „abgezockt“ wird. Hier ein Beispiel.  In diesem Fall hatte die DEVK dem Unfallgeschädigten unberechtigt ca.2.000,- € gekürzt.

6. Wir hatten auch darüber berichtet, dass viele Unfallgeschädigte mit der HUK-Coburg schlechte Erfahrungen gesammelt haben. Den Bericht kann man hier nachlesen.

7. Vor allem die Gutachterkosten sind ein beliebtes Mittel, unberechtigt Ansprüche des Unfallgeschädigten zu kürzen. Hier gibt es eine Liste von Urteilen, gegen die HUK, HUK24 und/oder die HUK-Coburg.

8. An dieser Stelle kann man auch nachlesen, wie die gegnerischen Haftpflichtversicherungen versuchen, den Unfallgeschädigten mit Hilfe der sogenannten Nachbesichtigung über den Tisch zu ziehen.

Die oben genannte Unfallstatistik spricht leider für sich. Das Vorgehen und die systematischen Kürzungen von Schadenersatzansprüchen durch Haftpflichtversicherungen ist traurig aber wahr. Jeden Tag werden Unfallgeschädigte zum Opfer, erst ein Verkehrsunfall und dann der Kampf durch den Versicherungs- und Paragrafen-Dschungel.

Der Erfolg der Haftpflichtversicherung ist leider groß.

Grund dafür ist, dass viele Unfallgeschädigte auf einen eigenen Gutachter und/oder einen Anwalt verzichten. Dieser Verzicht ist völlig unverständlich, da der Unfallgegner und seine Haftpflichtversicherung grundsätzlich für die Gutachter- und Anwaltskosten aufkommen müssen.

Das bedeutet im Klartext, als Unfallgeschädigter (wenn man unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde) kann man grundsätzlich einen Gutachter und einen Anwalt beauftragen, ohne dass einem Kosten entstehen. Der Gutachter kalkuliert die entstandenen Schäden und der Anwalt setzt diese durch.

Was will man mehr!?!

Dennoch gibt es viele Unfallgeschädigte (zur großen Freude alle Versicherungen), die glauben, ohne einen Gutachter (oder mit dem der gegnerischen Versicherung) und ohne einen Anwalt auf der sicheren Seite zu sein. Ein großer und teurer Irrtum. Hinterher ist man immer schlauer. Aber dann wird kein kompetenter Anwalt mehr den übrig gebliebenen „Kürzungs-Müll“ für den Unfallgeschädigten mehr geltend machen. Das bedeutet, auf diesen Kosten bzw. Schaden wird man regelmäßig sitzen bleiben.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.