1. Erklärung des Begriffs Abwicklung

Nach einem Verkehrsunfall ist der Unfallgeschädigte daran interessiert, dass eine schnelle Abwicklung erfolgt, das heißt, dass seine Ansprüche schnell bezahlt werden. Diesen Vorgang, also die Unfallregulierung, wird oft auch als Abwicklung bezeichnet.

Dieser Begriff ist nicht im Gesetz definiert. Mit Abwicklung wird im juristischen Bereich ein Vorgang von vorübergehender oder endgültiger Regelung eines Sachverhalts bezeichnet.

2. Tricks der Versicherung

Es ist leider weit verbreitet, dass die Abwicklung bzw. die Unfallregulierung unnötig verzögert wird, um den Unfallgeschädigten „weich zu kochen“. Selbst bei einer klaren Rechtslage, darf und sollte man nicht mit einer schnellen und fairen Abwicklung rechnen. Die Realität sieht anders aus. Durch die Verzögerung gelingt es den gegnerischen Haftpflichtversicherungen oft, berechtigte Ansprüche unberechtigt zu kürzen.

3. Tipps zum Thema Abwicklung

Nach eine Verkehrsunfall sollte man gut und kompetent beraten sein, damit man nicht zum Opfer der gegnerischen Haftpflichtversicherung wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bei der Abwicklung berechtigte Positionen unberechtigt gekürzt werden. Dadurch kann man viel Geld verlieren.

Bitte bedenken Sie, dass man grundsätzlich einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt seiner Wahl hat und die gegnerische Versicherung diese Kosten bezahlen muss, wenn man den Unfall nicht verschuldet hat. Trifft einen Unfallgeschädigten eine Teilschuld, muss man die Kosten im Verhältnis seines Verschuldens tragen. Ob dies der Fall ist, sollte von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.