Abtretung – nach einem Unfall

1. Erklärung des Begriffs 

Eine Abtretung ist ein Rechtsgeschäft, welches in verschiedenen Situationen zum Tragen kommen kann. Sie werden unter anderem von Kfz-Gutachtern, Werkstätten und Mietwagenfirmen verwendet, um Ihre Ansprüche (Gutachterhonorar, Reparaturkosten, etc.) abzusichern. Dies erleichtert insbesondere den Ablauf für alle Beteiligten. Die Versicherungen zahlen sodann die Gebühren, Reparaturkosten, etc. direkt an die Gutachter, Werkstätten, etc. und belasten somit den Geschädigten nicht mit unnötigen Überweisungen und mehr Arbeit.

Die Abtretung bewirkt, dass das Gläubigerrecht an einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf eine andere Person als neuen Gläubiger übergeht (§ 398 Bürgerliches Gesetzbuch).

Abtretung

2. Tricks der Versicherungen 

Haftpflichtversicherungen behaupten manchmal, eine Abtretung nicht erhalten zu haben, so dass ein beauftragter Kfz-Gutachter erst mal nicht bezahlt wird. Oft wird auch behauptet, dass die Abtretung unwirksam sei, da sie angeblich zu unbestimmt sei. Mit diesem Argument wird dann die Auszahlung verweigert und verzögert.

3. Tipps 

Wer Abtretungen verwendet, sollte nur wirksame Abtretungserklärungen dazu benutzen, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Versicherung die Abtretung so nicht akzeptieren wird. Wenn eine Abtretung unwirksam ist, hat derjenige an den etwas abgetreten werden sollte, rechtlich nichts erhalten. Er steht also mit leeren Händen da. Dies gilt es zu vermeiden. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2011 durch ein Urteil klargestellt, wie eine wirksame Abtretungserklärungen auszusehen hat. In seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof unter anderem Folgendes festgestellt:

„Tritt der Geschädigte nach einem Fahrzeugschaden seine Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Gutachterkosten ab, ist die Abtretung mangels hinreichender Bestimmbarkeit unwirksam.[….] Die Abtretung des Geschädigten H. wird diesen Erfordernissen nicht gerecht, denn sie ist weder hinreichend bestimmt noch bestimmbar. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut erfasst sie eine Mehrzahl von Forderungen, nämlich sämtliche Ansprüche des Geschädigten aus dem betreffenden Verkehrsunfall. Mit Recht hat das Berufungsgericht in der Bezugnahme der Abtretung auf die Höhe der Gutachterkosten lediglich eine Beschränkung hinsichtlich des Umfangs der Abtretung gesehen. Die Abtretung sollte ersichtlich nicht nur die Forderung auf Ersatz der Gutachterkosten erfassen. Dieser Anspruch ist entgegen der Auffassung der Revision auch kein unselbständiger Rechnungsposten, sondern im Verhältnis zu dem Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens vielmehr eine selbständige Forderung. Dies folgt schon aus der Möglichkeit unterschiedlicher Entwicklungen in der Anspruchsinhaberschaft, denn anders als der Anspruch auf Ersatz des Fahrzeugschadens geht der hiervon schon dem Gegenstand nach klar abgrenzbare (vgl. Senatsurteil vom 22. Mai 1984 – VI ZR 228/82, aaO) Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten im Regulierungsfall gemäß § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz VVG nur unter engen Voraussetzungen auf den Kaskoversicherer über (vgl. Ziffer A.2.8 AKB 08 [Stand: 9. Juli 2008]). Um dem Bestimmbarkeitserfordernis zu genügen, wäre es deshalb erforderlich gewesen, in der Abtretungserklärung den Umfang der von der Abtretung erfassten Forderungen der Höhe und der Reihenfolge nach aufzuschlüsseln.“

Fachanwaltsordnung

Insbesondere Kfz-Gutachter, Mietwagenfirmen und Werkstätten sollten auf die Verwendung einer wirksamen Abtretungserklärung achten, da der Kunde ihnen ansonsten nichts (wirksam) abtreten kann. Dies hätte zur Folge, dass man das Insolvenzrisiko des Kunden trägt.

Ein unabhängiger Gutachter ist sehr wichtig. Er ermittelt den tatsächlichen Schaden und die notwendigen Reparaturkosten. Denn er ist nicht auf eine Versicherung angewiesen und daher finanziell sowie wirtschaftlich unabhängig. Diesen Umstand darf man nicht unterschätzen. Fälle aus der Praxis haben gezeigt, dass es zu einem Unterschied von mehrere tausend Euro kommen kann, je nach dem aus welchem „Blickwinkel“ der Gutachter den Schaden betrachtet!

Aufgrund von Erfahrungsberichten der Kanzlei Schleyer ist bekannt, dass noch heute eine Vielzahl von Gutachten unwirksame Abtretungserklärungen verwenden. Das bedeutet, dass der Gutachter im Zweifel nicht aus abgetretenem Recht seine unberechtigt gekürzte Rechnung erfolgreich einklagen könnte.

Dieser Text wurde erstellt durch Rechtsanwalt Umut Schleyer – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.