Abschleppkosten – Abschleppen – Falschparker – Schäden durch das Abschleppen
1. Erklärung des Begriffs Abschleppkosten
Als Abschleppkosten werden die Kosten bezeichnet, die durch das Abschleppen eines Fahrzeugs entstehen. Grund für das Abschleppen kann zum Beispiel ein technischer Defekt eines Fahrzeugs sein. Wer falsch parkt, kann auch abgeschleppt werden. Falschparken kann man sowohl im öffentlichem Straßenverkehr als auch auf einem Privatgrundstück. Die Rechtsgrundlage für das Abschleppen sind in diesen zwei Fällen unterschiedlich und haben daher auch andere Rechtsfolgen.
a. Falschparken auf einem Privatgrundstück
Hier sind die Abschleppkosten grundsätzlich vom Störer zu entrichten. Als Störer wird derjenige bezeichnet, der für diesen Zustand verantwortlich ist (grundsätzlich also der Fahrer). Man bezeichnet diese Art von Haftung auch als die sog. Störerhaftung.
Die Störerhaftung ist durch allgemeine Vorschriften im Bereich des Sachenrechts (§ 1004 BGB) sowie des Verwaltungsrechts geregelt. Nach der zivilrechtlichen Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer auf Unterlassung der Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden.
Wenn der Fahrer nach Benachrichtigung einer Abschleppfirma noch vor dem Beginn der Verladung erscheint und sein Fahrzeug entfernt, werden aber immer noch Kosten für eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeuges fällig. Außerdem fallen nach den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder Verwaltungsgebühren an, die als Pauschale durch einen Gebührenbescheid erhoben werden. Die Gebühren sollen die Kosten für den Polizeieinsatz abdecken. In seltenen Fällen kann die Polizei auch ein Fahrzeug kostenfrei woanders hin bewegen lassen. Hier spricht man dann – bei zumeist fehlerhafter Beschilderung – von Umsetzen. Der neue Standort ist häufig ein paar Straßen weiter und kann bei der Polizei erfragt werden.
Unter diesem Begriff sind nur die öffentlich-rechtlichen Umsetzungsgebühren gemeint, die entstehen, wenn ein Fahrzeug wegen Falschparkens- oder -haltens auf Veranlassung der Polizei „abgeschleppt“ und entweder an eine andere Stelle im öffentlich Verkehrsraum oder auf einen amtlich dafür vorgesehenen Verwahrplatz verbracht wird.
b. Falschparken im öffentlichen Straßenverkehr
Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr falsch geparkt wird, dann gilt die sog. Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Halter des Fahrzeugs für diesen Verkehrsverstoß haftet. Unabhängig davon, ob er das Fahrzeug persönlich falsch geparkt oder nicht. Der Grund für diese Verschärfte Haftung liegt darin, dass man grundsätzlich nicht nachweisen kann, wer ein Fahrzeug falsch geparkt hat. Um diese Beweisnöte zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine Halterhaftung normiert. Nach dem Gesetz kann es grundsätzlich dahinstehen, wer falsch geparkt hat. Der Halter muss grundsätzlich dafür haften. Der Halter kann jedoch den tatsächlichen Fahrer bzw. Falschparker in Regress nehmen. Dies spielt für seine persönliche Haftung jedoch keine Rolle.
2. Tricks der Versicherungen zum Thema Abschleppkosten nach einem Unfall
Wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde und das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, dann kann man grundsätzlich auch die Abschleppkosten von dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung verlangen. Versicherungen verweigern unter Umständen die Zahlung der Abschleppkosten mit der Begründung, dass die Kosten zum einen zu hoch und zum anderen unnötig wären, da das Fahrzeug nach dem Unfall noch fahrtüchtig war. Diese Argumentation ist meistens falsch, da die Abschleppkosten unfallbedingt entstanden und somit ersatzfähig sind.
3. Tipps zum Thema Abschleppkosten nach einem Unfall
Gegen unrechtmäßige Abschleppkosten kann Widerspruch eingelegt und später eine Klage erhoben werden. Man sollte grundlose Kürzungen nicht einfach hinnehmen. Haftpflichtversicherungen gehen oft pauschal und systematisch vor, nach dem Motto „kann ja mal klappen“.
Fahrtüchtig oder fahrfähig bedeutet nicht verkehrssicher. Mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug dürfen Sie grundsätzlich nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Daher ist die Argumentation der Haftpflichtversicherung oft in dieser Form falsch.
Man muss als Unfallgeschädigter auch keine Preise vergleichen. Denn nach einen Unfall (Haftpflichtschaden) ist die besondere Situation des Geschädigten zu beachten. Die Unfallstelle muss schnell geräumt werden, so dass man vor der Beauftragung eines Abschleppunternehmers keine Preise vergleichen muss. Das ist den Unfallgeschädigten auch nicht zuzumuten, da es in der Regel auch gar nicht möglich ist. Hinzu kommt, das in den meisten Fällen die Polizei das Abschleppunternehmen auswählt und beauftragt.
Sie sollten daher gut beraten sein.
4. Wer haftet, wenn mein Fahrzeug beim Abschleppen beschädigt wurde?
Hier muss man mindestens zwei Fallgruppen unterscheiden:
a. Wenn man unberechtigt auf einem Privatgrundstück geparkt hat, daraufhin abgeschleppt wurde und beim Abschleppen Schäden entstanden sind, hat man gegen die Abschleppfirma grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz.
b. Wenn man auf öffentlichem Straßenland unberechtigt falsch geparkt hat, die Straßenverkehrsbehörde daraufhin tätig wurde und ein Abschleppunternehmen beauftragt hat, dann haftet nicht das Abschleppunternehmen für entstandene Schäden, sondern die Straßenverkehrsbehörde. Grund dafür ist, dass das Abschleppunternehmen als „verlängerter Arm“ der Behörde tätig wird und in diesem Moment hoheitlich handelt. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 18.02.2014 bestätigt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs kann man hier nachlesen.
Wenn in solche einem Fall Schäden durch das Abschleppen entstanden sind, muss man sich an die Behörde wenden und im Zweifelsfall auch diese verklagen.
5. Muss ich auch die Abschleppkosten auch dann bezahlen wenn nicht ich, sondern eine andere Person mein Fahrzeug falsch auf einem Privatgrundstück geparkt/abgestellt hat?
Die Antwortet lautet: Neuerdings JA.
Ein Fahrzeughalter muss die Abschleppkosten für ein falsch geparktes Fahrzeug auf einem Privatparkplatz selbst dann bezahlen, wenn er es dort nicht persönlich abgestellt/geparkt hat. Das kommt vor allem auf Parkplätzen von Supermärkten häufiger vor! In Berlin sind 130,- € Abschleppkosten erforderlich und angemessen, so der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil vom 11.03.2016.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs kann hier nachgelesen werden.
Infolgedessen muss man jede Situation gesondert beurteilen, um festzustellen zu können, wer für die Abschleppkosten und die eventuell dadurch entstandenen Beschädigungen an einem Fahrzeug haftet. Hier kommt es auf Details an.
Das Auto meines Bruders wurde beschädigt als es abgeschleppt wurde. Die Höhe ist noch nicht bekannt, weil der Kfz Gutachter das Auto noch nicht gesehen hat. Allerdings ist es schonmal gut zu wissen, dass dann die Straßenverkehrsbehörde für Schäden aufkommt.
Vielen dank für den Beitrag. Mein Auto wurde beim Abschleppen beschädigt und keiner möchte haften. Ich werde dazu mal weiter meinen Anwalt fragen. Der wird da sicher etwas machen können. Alleine ist man da bei Rechtsfragen oft total verloren.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Abschleppkosten. Gut zu wissen, dass das Abschleppunternehmen für Schäden haftet, die dabei entstanden sind. Bei meinem Fahrzeug ist eine Schramme beim Abschleppen entstanden und ich werde nun ein Schadengutachten anfertigen lassen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zu Abschleppkosten. Gut zu wissen, dass es einem bei einem Unfallschaden nicht zuzumuten ist, die Kosten zu vergleichen und oft auch die Polizei den Abschleppdienst kontaktiert. Bei meinem Unfall war das auch so und beim, Auto ist gerade noch beim Kfz-Gutachter.
Ich fand den Beitrag zu den Abschleppkosten super. Leider ist es mir einmal passiert, dass ich es abschleppen lassen musste. Allerdings nur zu einer Werkstatt. Es waren Teile defekt. Das richtig teure war dann die Autoreparatur.
Wunderbar geschrieben! Zumindest finde ich hier die Informationen, die ich will. Ich muss nicht weiter nach Informationen über Abschleppkosten suchen.
Vielen Dank für diesen Artikel zu Abschleppkosten. Gut zu wissen, dass man nach einem Unfall oft nicht mehr mit dem Auto fahren darf. Mein Auto wurde auch nach einem Unfall abgeschleppt und jetzt möchte ich das Auto verschrotten.
Ich musste einen Kfz Unfallgutachter kommen lassen. Auch mein Auto musste abgeschleppt werden. Gut zu wissen, welche Kosten hier noch auf mich zukommen werden.
Vielen Dank für diesen Artikel zu Abschleppkosten. Gut zu wissen, dass man meist die Kosten zahlen muss, egal wie die Situation war. Ich werde mein Auto jetzt nachdem es abgeschleppt wurde auch mal in eine KFZ Meisterwerkstatt bringen, da ich Schäden durch den Abschleppvorgang vermute.
Ich habe mein Auto parken lassen von meinem Bruder. Leider wurde ich nun abgeschleppt. Jedoch ist es gut zu lesen, dass das Abschleppunternehmen für Schäden haftet, wenn Schäden aufkommen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Abschleppen. Gut zu wissen, dass die Kosten sich durch den Aufwand berechnen. Ich musste mein Auto abschleppen lassen und werde mir nun ein Auto mieten müssen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Abschleppen. Gut zu wissen, dass man das Auto auch kaputt in eine Autowerkstatt transportieren kann. Ich werde mein Auto auch reparieren lassen.
Danke für den Beitrag. Interessant, dass man auch die Abschleppkosten von dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung verlangen kann. Ich suche aktuell einen Fachmann für den TÜV meines Fahrzeuges. Hoffentlich finde ich bald jemanden.
Ich wusste nicht, dass man auch von einem Privatgrundstück abgeschleppt werden kann. Mein Bruder wurde einmal fälschlicherweise abgeschleppt. Mit einem Rechtsanwalt haben wir uns die Kosten erstatten lassen. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen.
Bei uns parkt auch immer ein Auto falsch. Gut zu lesen, dass dies unter Störerhaftung fällt. Ich werde den Abschleppdienst auf jeden Fall rufen.
Wir wollen einen Parkplatz am Flughafen bekommen. Schön zu erfahren, dass man beim Falschparken im öffentlichen Raum auch einen Schadenersatz gegenüber dem Abschleppdienst hat. Aber ich hoffe, dass wir einfach einen Parkplatz finden.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Abschleppen. Gut zu wissen, dass man nach dem Falschparken abgeschleppt werden kann. Ich werde mir wohl vorerst ein Fahrzeug mieten müssen.
Ich wusste nicht, dass der Halter immer für das Falschparken haften muss. Meine Schwester hat erst letzte Woche an einer Bank falsch geparkt. Dann wurde ihr Auto transportiert und sie muss es jetzt bezahlen. Ich werde ihr von der Haftungsreglung erzählen.