1. Erklärung des Begriffs Abfindungserklärung
In der Unfallschadenregulierung wird oftmals versucht, eine abschließende Regelung aller offenen Schadenspositionen zu erzielen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung bietet dem Geschädigten hierzu eine Geldzahlung an.

Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert.

2. Tricks der Versicherungen zum Thema Abfindungserklärungen
Ziel der Haftpflichtversicherung des Schädigers ist es dabei, auch gegen die weitere Geltendmachung zukünftiger Folgeschäden abgesichert zu sein. Gegen Zahlung eines Gesamtabfindungsbetrages soll der Geschädigte sich pauschal und generell hinsichtlich seiner sämtlichen auch etwaigen künftigen Schäden aus einem bestimmten Schadensereignis für abgefunden zu erklären.

3. Tipps zum Thema Abfindungserklärungen
Ein außergerichtlicher Vergleichsabschluss ist ein gewichtiges Instrument, um einerseits den Beteiligten Kosten und Mühen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu ersparen, und andererseits – wenn das Ergebnis für beide Seiten akzeptabel ist – Streitpunkte beizulegen und Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herzustellen. Man sollte jedoch unbedingt beachten, dass man bei Annahme einer Abfindungserklärung grundsätzlich auf alle weiteren Ansprüche verzichtet. Solch ein Vorgehen sollte daher sehr gut überlegt sein. Gehen Sie daher auf keinen Fall vorschnell auf vermeintliche gute Angebote ein.

 

Dieser Text wurde durch die Kanzlei Schleyer erstellt.